Menschen fördern. Ideen verwirklichen. Zukunft stiften.
Wir beraten Sie zu Fördermöglichkeiten an der Universität Bonn

Die Universität Bonn unterstützen!

Werden Sie Stifter*in – durch eine Spende, Zustiftung oder durch eine eigene Treuhandstiftung

Unser Ziel ist es, die Vielfältigkeit der Bonner Universitätsstiftung zu erhalten und die Universität Bonn auch in Zukunft in Forschung und Lehre zu unterstützen. Helfen Sie uns durch Ihren finanziellen Beitrag dabei, dieses Ziel zu erreichen.

Werden Sie Teil einer starken Fördergemeinschaft und bringen Sie Ihre Verbundenheit zur Universität Bonn zum Ausdruck! Über die Form Ihres Engagements entscheiden Sie selbst – die Bonner Universitätsstiftung bietet Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten:

Spenden

Mit Ihrer Spende können Sie sich schnell und unkompliziert für die Universität Bonn engagieren.

Zudem haben Sie die freie Wahl: Die Entscheidung, wo Ihre Spende aktuell am dringendsten benötigt wird, können Sie entweder dem Stiftungsvorstand überlassen – oder Sie entscheiden selbst, wofür sie eingesetzt werden soll. Mit einer zweckgebundenen Spende können Sie zielgerichtet ein bestimmtes Projekt aus dem Förderprofil unterstützen. Bei einer ungebundenen Spende informieren wir Sie gern, wo Ihr Geld eingesetzt wird.

Zustiften

Mit einer Zustiftung in einen bereits bestehenden Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital und helfen dabei, die Förderung genau dieser Stiftung gezielt zu stärken. Die langfristig höheren Ausschüttungsbeträge können für konkrete Stiftungszwecke und eine nachhaltige Förderung eingesetzt werden. Haben Sie einen bevorzugten Förderschwerpunkt oder ein bestimmtes Fachgebiet im Blick? Wir stellen für Sie gerne alle Möglichkeiten für eine Zustiftung zusammen.

Stiftungsfonds

Die einfachste Form der Stiftungserrichtung ist die Gründung eines Stiftungsfonds. Für Sie als Stifterin oder Stifter hat die Errichtung unter dem Dach der Bonner Universitätsstiftung viele Vorteile, denn der Aufwand ist relativ gering. Als Treuhänderin übernimmt die Bonner Universitätsstiftung alle relevanten Verwaltungsaufgaben für Sie. Außerdem benötigt ein Stiftungsfonds keine eigene Organisation, wie z. B. ein Kuratorium. Trotzdem haben Sie natürlich die Möglichkeit, den Namen Ihres Stiftungsfonds vorzugeben und den Stiftungszweck mitzugestalten.

Wir informieren Sie gerne persönlich darüber, wie Sie Wissenschaft, Forschung und Lehre an der Universität Bonn unterstützen und Ihren Wunsch nach der Förderung eines bestimmten Projekts ganz konkret umsetzen können.

Treuhandstiftungen

Auch bei der Gründung einer Treuhandstiftung, auch unselbstständige Stiftung genannt, übernimmt die Bonner Universitätsstiftung alle Verwaltungsaufgaben. Als Stifterin oder Stifter können Sie den Zweck und den Namen der Stiftung selbst bestimmen und sich außerdem im Kuratorium oder Stiftungsrat Ihrer eigenen Stiftung einbringen.

Wenn Sie schon einmal über die Gründung einer Stiftung nachgedacht haben, können Sie mit Hilfe unseres Leitfadens (PDF-Dokument) prüfen, ob Sie über alle Möglichkeiten und die Rahmenbedingungen einer Stiftungsgründung informiert sind. In einem persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Idee auszubauen und zu vertiefen.

Vererben

Gutes tun, das geht auch über den Tod hinaus. Viele Menschen möchten auch nach dem Tod etwas bewirken.

Wenn Sie die Bonner Universitätsstiftung in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie sie als Erbin oder Miterbin einsetzen. Die Stiftung tritt in diesem Fall als Rechtsnachfolgerin mit allen Rechten und Pflichten ein und erbt sowohl das Nachlassvermögen als auch eventuell vorhandene Verbindlichkeiten. Auch ohne als Rechtsnachfolgerin einzutreten, kann die Universitätsstiftung mit dem Nachlassvermögen begünstigt werden. Mit dem Vermächtnis können Sie im Testament alle Vermögensgegenstände bestimmen, die der Stiftung übertragen werden sollen.

In unserer Broschüre „Vorausdenken“ (PDF-Dokument) finden Sie Informationen, wie Sie die Bonner Universitätsstiftung und damit die Forschung und Lehre an der Universität Bonn mit Ihrem Testament unterstützen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind Ihnen Rechtsauskünfte zu erteilen. Bei Fragen zur Aufsetzung eines Testaments wenden Sie sich daher bitte an Ihren Notar.

Informationsmaterial

Hier finden Sie den Leistungskatalog der Bonner Universitätsstiftung, die Informationsbroschüre zum Erbrecht sowie die Checkliste zur Treuhandstiftung.


Unsere Dienstleistungen

Mit der Bonner Universitätsstiftung hat die Universität Bonn 2009 eine Trägerstiftung gegründet, die ihre Stiftungsexpertise unter einem Dach bündelt. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service – von der Gründungsberatung über das Vermögensmanagement bis hin zur Gremienbetreuung. Wir vernetzen, stärken den Stiftungsgedanken an der Universität Bonn und verbinden Menschen mit Wissenschaft und Forschung. Derzeit betreuen wir 30 nichtrechtsfähige Stiftungen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu den Fördermöglichkeiten und beraten Sie gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch. 

Kontakt

Avatar Streit

Antonia Streit

Geschäftsführerin

0.003

Dechenstraße 3-11

53115 Bonn

Spendenkonto der Bonner Universitätsstiftung

Sie möchten die Bonner Universitätsstiftung finanziell unterstützen? Dann nutzen Sie dafür bitte das folgende Stiftungskonto:

Bonner Universitätsstiftung
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE13 3705 0198 1902 6271 48
BIC: COLSDE33

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